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   BSG, 05.05.1994 - 12 BK 38/94   

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https://dejure.org/1994,10541
BSG, 05.05.1994 - 12 BK 38/94 (https://dejure.org/1994,10541)
BSG, Entscheidung vom 05.05.1994 - 12 BK 38/94 (https://dejure.org/1994,10541)
BSG, Entscheidung vom 05. Mai 1994 - 12 BK 38/94 (https://dejure.org/1994,10541)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Einengung der Privatautonomie im Versicherungsverhältnis als Grundrechtsverletzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 01.12.1977 - 12/3/12 RK 39/74

    Arbeitslosenversicherungspflicht der Bezirksstellenleiter der Staatlichen

    Auszug aus BSG, 05.05.1994 - 12 BK 38/94
    Danach hängt bei einem Nebeneinander von Merkmalen, die für und gegen eine selbständige Tätigkeit bzw abhängige Beschäftigung sprechen, die Entscheidung, ob jemand abhängig beschäftigt oder selbständig tätig ist, davon ab, welche Merkmale überwiegen (BSGE 45, 199, 200 mwN = SozR 2200 § 1227 Nr. 8).
  • BVerfG, 18.12.1991 - 1 BvR 1411/91

    Vertretungszwang und Rechtsweggarantie vor dem Bundessozialgericht

    Auszug aus BSG, 05.05.1994 - 12 BK 38/94
    Das erfordert die Bezeichnung der konkreten Rechtsfrage, die sowohl für die Entscheidung des Berufungsgerichts von Bedeutung war als auch für die Entscheidung im Revisionsverfahren erheblich sein wird (Beschluß des Bundessozialgerichts (BSG) vom 17. Januar 1994 - 2 BU 164/83 - nicht veröffentlicht; Kummer, Die Nichtzulassungsbeschwerde, RdNr 108 mwN; vgl auch BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 12.07.1985 - 7 BAr 114/84

    Abweichung - Divergenzfrage - Bedeutung der Rechtssache - Rechtliche Begründung -

    Auszug aus BSG, 05.05.1994 - 12 BK 38/94
    Voraussetzung hierfür ist stets, daß eine Rechtsfrage zur Entscheidung ansteht, die klärungsbedürftig (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 4) ist und in dem angestrebten Revisionsverfahren geklärt werden kann (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 54).
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